UNAIDSBüroVbgV
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn

    UNAIDSBüroVbgV
    Ausfertigungsdatum: 25.05.2023
    Vollzitat:
    "Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn vom 25. Mai 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 145)"
    Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt
    Fußnote
    (+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)
    Vereinbarung in Kraft gem. Bek. v. 3.8.2023 II Nr. 227 mWv 4.7.2023
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