Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Vereinbarung über das Informatikleist... (138.21)
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    Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden

    betreffend Genehmigung der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 29. November 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
    1. Die Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 13. November 2001 3 wird genehmigt.
    2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in unterge- ordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
    3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
    1 ABl 2001, 1469
    2 GDB 101
    3 ABl 2001, 1461 (GDB 138.2)
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