VERORDNUNG über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hoc... (10.2923)
VERORDNUNG über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hoc... (10.2923)
VERORDNUNG über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule
VERORDNUNG über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule (vom 16. November 2022 1 ; Stand am 1. Januar 2023) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. September 2022 über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) 2 , beschliesst:
Artikel 1 Zweck
Diese Verordnung bezweckt die dauerhafte Etablierung und Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule mithilfe von jährlich wiederkehrenden Unterstützungsleistungen des Kantons Uri.
Artikel 2 Grundsatz der Unterstützung
Der Kanton unterstützt den Betrieb des Instituts über eine Stiftung mit jährli - chen Beiträgen.
Artikel 3 Stiftung
1 Der Kanton errichtet eine Stiftung zur Finanzierung des Betriebs des Insti - tuts.
2 Er kann die Stiftung zusammen mit Dritten errichten.
Artikel 4 Jährliche Beiträge
1 Der Kanton leistet der Stiftung jährlich einen Beitrag an die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) des Instituts. Dieser Beitrag beträgt höchstens
500 000 Franken pro Jahr.
1 AB vom 25. November 2022
2 RB 10.1111 1
2 Der Regierungsrat hat das Budget der Stiftung vorgängig zu genehmigen. Er genehmigt es, sofern es dem Zweck der Stiftung sowie den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
Artikel 5 Programmvereinbarung
Der Regierungsrat schliesst mit der Stiftung eine Programmvereinbarung ab, um die Finanzierung des Betriebs des Instituts sicherzustellen.
Artikel 6 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Namen des Landrates Die Präsidentin: Cornelia Gamma Die Ratssekretärin: Kristin Arnold Thal - mann
2