Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe (935.101)
    CH - VS

    Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe

    Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe vom 06.11.1996 (Stand 01.11.1996) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel 57 Absatz 2 der Kantonsverfassung; eingesehen den Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes über den Tourismus vom
    9. Februar 1996; auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes, verordnet:
    Art. 1
    1 Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und subventionier - te Tätigkeit im Rahmen der Bewegung Jugend und Sport ausüben, sind von der Bezahlung der Kurtaxe befreit.
    Art. 2
    1 Diese Verordnung wird im Amtsblatt publiziert und tritt gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
    Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
    06.11.1996 01.11.1996 Erlass Erstfassung RO/AGS 1996 f 253,
    506 | d 259, 514
    Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 06.11.1996 01.11.1996 Erstfassung RO/AGS 1996 f 253,
    506 | d 259, 514
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