Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz üb... (571.31)
    CH - SG

    Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

    Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 16. Februar 2021 (Stand 18. Februar 2021) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 7 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar
    2021 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
    1 Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar 2021 3 besichert sind, beträgt 0 Prozent.
    1 sGS 571.3 .
    2 In Vollzug ab 18. Februar 2021.
    3 sGS 571.3 .
    * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-013 16.02.2021 18.02.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
    16.02.2021 18.02.2021 Erlass Grunderlass 2021-013
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren