Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr ... (142.621)
    CH - TG

    Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich

    Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich * vom 3. November 1983 (Stand 1. Januar 2011)

    § 1 Geltungsbereich

    1 Diese Weisung ergänzt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenos - senschaft und der Republik Österreich über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr vom 13. Juni 1973
    1 )
    .

    § 2 Zuständigkeit

    1 Für die Ausstellung, die Verweigerung und den Entzug der in Art. 2 bis Art. 4 des Abkommens erwähnten Ausweispapiere sind folgende Behörden zuständig:
    1. * die Zollbehörden für Grenzkarten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger so - wie für Ausflug- und Sammelausflugscheine;
    2. * die zuständigen übergeordneten eidgenössischen oder kantonalen Instanzen für Dienstausweise.
    3.–4. * ...

    § 3 * Gebühren

    1 Für die Ausweispapiere werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Grenzkarten
    1.1. Ausstellung Fr. 70
    1.2. Änderung Fr. 40
    1.3. Verlängerung Fr. 65
    1.4. Entzug Fr. 50 bis Fr. 200
    2. Ausflugscheine Fr. 10
    3. Sammelausflugscheine Fr. 25

    § 4 ...

    2 )

    § 5 Inkrafttreten

    1 Diese Weisung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
    1) SR 0.631.256.916.33
    2) Aufhebung bisherigen Rechtes, ABl. 1983, Seite 1057.
    Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 03.11.1983 01.01.1984 Erstfassung keine Angabe Erlasstitel 27.05.1994 keine Angabe geändert keine Angabe

    § 2 Abs. 1, 1. 21.09.2010 01.01.2011 geändert ABl. 38/2010

    § 2 Abs. 1, 2. 21.09.2010 01.01.2011 geändert ABl. 38/2010

    § 2 Abs. 1, 3. 21.09.2010 01.01.2011 aufgehoben ABl. 38/2010

    § 2 Abs. 1, 4. 21.09.2010 01.01.2011 aufgehoben ABl. 38/2010

    § 3 05.03.2003 keine Angabe keine Angabe

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