Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz (630.150)
    CH - GR

    Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz

    Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz Vom 13. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 1995) Gestützt auf Art. 6 der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Ka - tastrophenhilfe
    1 ) von der Regierung erlassen am 13. Dezember 1994

    Art. 1 Gebührenansätze

    1 Für den kantonalen Vollzug im Pflichtschutzraumbau gemäss dem Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (BMG) 2 ) und dem kantonalen Gesetz über die Katastrophenhilfe (KHG)
    3 ) werden folgende Gebühren erhoben:
    1. Für die Prüfung und Genehmigung von Schutzraumbauprojekten gemäss den «Technischen Weisungen für den Pflichtschutzraumbau» und den «Techni - schen Weisungen für spezielle Schutzräume» a) bis 13 Schutzplätze: Fr. 250.– b) 14 – 30 Schutzplätze: Fr. 350.– c) 31 – 50 Schutzplätze: Fr. 400.– d) 51 – 100 Schutzplätze: Fr. 550.– e) 101 – 200 Schutzplätze: Fr. 750.– f) über 200 Schutzplätze: Verrechnung des effektiven Aufwandes
    2. Projektänderungen werden nach Aufwand berechnet, höchstens jedoch zu den Ansätzen gemäss Ziffer 1.
    3. Für den Erlass einer Verfügung betreffend Schutzraumbau oder Leistung von Ersatzbeiträgen: Fr. 80.–
    4. Für die Prüfung und Genehmigung eines Ersatzbeitragsgesuches: Fr. 60.–
    5. Für den Erlass einer Befreiungsverfügung betreffend Schutzraumbaupflicht: Fr. 50.–
    1) Nunmehr Art. 39 Katastrophenhilfegesetz, BR 630.100
    2) SR 520.2
    3) BR 630.100

    Art. 2 Gebührenansätze für besondere Aufwendungen

    1 Für besondere Aufwendungen, welche in der Gebührenverordnung nicht geregelt sind, wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.

    Art. 3 Inkrafttreten

    1 Diese Gebührenverordnung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft
    1 ) und ersetzt alle mit ihr im Widerspruch stehenden bisherigen Bestimmungen.
    1) Im KA vom 23. Dezember 1994 publiziert.
    Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
    13.12.1994 01.01.1995 Erlass Erstfassung -
    Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 13.12.1994 01.01.1995 Erstfassung -
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