Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen (RiE 730.710)
    CH - BS

    Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen

    Reinigung von Verschmierungen: Reglement Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen Vom 30. Oktober 2012 (Stand 1. Januar 2013) Der Gemeinderat der Gemeinde Riehen erlässt gestützt auf § 3 der Ordnung über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen vom 26. September 2012
    1 ) folgendes Reglement:

    § 1

    1 Bei Verschmierungen von privaten Liegenschaften im Gemeindegebiet sorgt die Gemeinde auf Ge - such der Liegenschaftseigentümerin oder des Liegenschaftseigentümers für die Reinigung, sofern der Aufwand pro Liegenschaft den Maximalbetrag von CHF 1'000 nicht übersteigt.
    2 Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer tragen einen Selbstbehalt von CHF
    100 pro Liegenschaft.

    § 2

    1 Die Gemeinde kann im Einzelfall höhere Reinigungskosten übernehmen, wenn es aus Gründen des Ortsbildschutzes als geboten erscheint.
    2 Sofern eine Übernahme höherer Kosten in Frage kommt, unterbreitet die Gemeinde den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümern einen Vorschlag für die Aufteilung der Reinigungskosten.

    § 3

    1 Für die Beseitigung der Verschmierungen steht jährlich ein Gesamtbetrag von CHF 30'000 zur Ver - fügung.
    2 Ein Anspruch auf Reinigungen nach diesem Reglement besteht nur bis zur Erschöpfung des jährli - chen Gesamtbetrags.

    § 4

    1 Die Werkdienste der Gemeindeverwaltung sorgen in Zusammenarbeit mit dem Malermeisterverband für den Vollzug der Reinigungen nach diesem Reglement.
    2 Sie werden ermächtigt, ihre Vollzugsaufgaben ganz oder teilweise dem Tiefbauamt des Kantons Ba - sel-Stadt zu übertragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags. Dieses Reglement wird publiziert; es wird am 1. Januar 2013 wirksam.
    1) RiE 730.700 .
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