Monitoring Gesetzessammlung

Dekret über die Anpassung der Kinderzulagen an die Preisentwicklung (815.120)

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Dekret über die Anpassung der Kinderzulagen an die Preisentwicklung (815.120)

Dekret über die Anpassung der Kinderzulagen an die Preisentwicklung

1 Dekret über die Anpassung der Kinderzulagen an die Preisentwicklung Vom 6. Dezember 1994 Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf § 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 1963 1) , beschliesst:

§ 1

Die monatliche Kinderzulage im Sinne von § 7 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmer 2) beträgt mindestens Fr. 150.–.

§ 2

1 zessammlung zu publizieren. Es tritt am

1. Januar 1995 in Kraft.

2 ung der Kinderzulagen an die Preisentwicklung vom 17. September 1991 3) ist aufgehoben.
1) SAR 815.100
2) SAR 815.100
3) AGS Bd. 13 S. 620
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