Informatikunterricht für Lehrtöchter und Lehrlinge (416.353.622)
    CH - SO

    Informatikunterricht für Lehrtöchter und Lehrlinge

    1 Informatikunterricht für Lehrtöchter und Lehrlinge Vf des Erziehungs-Departementes vom 18. April 1985 Das Erziehungs-Departement gestützt auf Artikel 33 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Berufsbil- dung vom 19. April 1978
    1 ) verfügt:

    1. Die 20 Lektionen

    – Informatik für alle — werden für alle Berufe an den Gewerblich-industriellen und an den Kaufmännischen Berufsschulen des Kantons sowie an der Uhrmacherschule Solothurn anstelle des noch nicht realisierten Turn- und Sportunterrichtes erteilt. Eine Ausnahme bildet lediglich die Berufsgruppe der Kaufmännischen Angestellten, wo die – Informatik für alle — im Rahmen des EDV-Unterrichtes zu erteilen ist.

    2. Ab 1986 müssen alle Lehrabgänger über Grundlagenkenntnisse in In-

    formatik verfügen. Massgebend sind die Lernziele des BIGA vom 11. März

    1985. Das Medienpaket der

    – Blackbox AG — wird als geeignetes Hilfsmittel empfohlen.

    3. Für Lehrtöchter und Lehrlinge, welche bereits vor 1985 in die Lehre

    eingetreten sind, organisieren die Rektoren der Berufsschulen und der Uhrmacherschule den Unterricht in – Informatik für alle — nach den indivi- duellen Möglichkeiten ihrer Schule.

    4. Lehrtöchtern und Lehrlingen, welche 1985 und später in die Lehre ein-

    treten, ist die «Informatik für alle» grundsätzlich im Verlaufe des 1. Lehr- jahres zu erteilen, damit diese ab dem 2. Lehrjahr die Möglichkeit haben, Informatik-Freifachkurse zu besuchen.

    5. Zur Erteilung der «Informatik für alle

    — können von den Rektoren alle Lehrkräfte verpflichtet werden, welche den Einführungskurs ins Medien- paket der «Blackbox AG» und eine Ausbildung von wenigstens 60 Lektio- nen «BASIC-Programmieren» im Testatheft ausweisen können.

    6. Über Ausnahmen zu Punkt 1–5 dieser Verfügung entscheidet der Kan-

    tonale Berufsschulinspektor auf Antrag des Rektors.

    7. Die Besoldungskosten für den Informatikunterricht gemäss Punkt 4

    dieser Verfügung sind in die Budgets für die Jahre 1986 und später aufzu- nehmen. ________________
    1 ) SR 412.10.
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