Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und ... (154.233)
    CH - ZG

    Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten --> 413.122

    154.233 Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten vom 31. Mai 2005 1) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 11 des Gesetzes über die Entschädigung von nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 2) , beschliesst: § 1 Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen: a) Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag; b) Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag. § 2 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft. 1) GS 28, 357 2) BGS 154.25
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren