Fürsprecherpraktikanten auf solothurnischen Amtsstellen (126.375.31)
    CH - SO

    Fürsprecherpraktikanten auf solothurnischen Amtsstellen

    1 Fürsprecherpraktikanten auf solothurnischen Amtsstellen RRB vom 21. November 1989 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 5 Absatz 2 der Fürsprecherpraktikantenverordnung vom 19. Februar 1975
    1 ) beschliesst:

    1. Es dürfen insgesamt 42 Plätze für Fürsprecherpraktikanten besetzt wer-

    den. Diese werden folgenden Amtsstellen zugeteilt: a) 3 Praktikumsplätze: Obergericht; Amtsgerichte Solothurn-Lebern, Bucheggberg-Wasseramt und Dorneck-Thierstein; Amtschreiberei Was- seramt; b) 2 Praktikumsplätze: Amtsgericht Olten-Gösgen; Amtschreibereien Solothurn, Lebern (Filiale Grenchen-Bettlach), Olten-Gösgen und Dor- neck; c) 1 Praktikumsplatz: Kantonales Steuergericht; Amtsgericht Thal-Gäu; Amtschreibereien Lebern, Bucheggberg, Thal-Gäu, Thierstein; Betrei- bungs- und Konkursamt Olten-Gösgen; Staatskanzlei, Rechtsdienste der 5 Regierungsräte; Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Jugendanwaltschaft, Steuerverwaltung.

    2. Überschreitungen dieser Ansätze sind einzig für Nachholungen nach § 9

    Absatz 2 der Fürsprecherpraktikantenverordnung gestattet. Zeitlich be- grenzte Verschiebungen unter Amtsstellen kann das Justiz-Departement bewilligen.

    3. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. Der Beschluss vom 22 Oktober

    1980
    2) ist aufgehoben. ________________
    1 ) BGS 126.375.32.
    2 ) GS 88, 471.
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