A1 – Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung v... (722.112)
    CH - ZG

    A1 – Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden (Anhang)

    Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden (Anhang) Gebäude mit Flachdach Fi g . 1 Fig. 1 Beim Flachdach wird die Höhe von UK Fundament bis OK Dachbelag gemessen. Fig. 2 Besteht auf dem Flachdach ein Attika-Geschoss oder ein grösserer Dachaufbau, wird der effektiv umbaute Raum auskubiert. Fi g . 1
    Gebäude mit Schrägdach: Dachstock nicht ausgebaut Fi g . 3 Fi g . 4 Fig. 3 / 4 / 5 Der Dachstock wird in die Berechnung des umbauten Raumes nicht mit einbezo- gen. Diese Messart gilt für nicht- ausgebaute Sattel-, Walm- und Pultdächer. Die Gebäudehöhe ist von UK Fundament bis OK des obers- ten ausgebauten Geschosses zu messen.
    Gebäude mit Schrägdach: Dachstock nicht ausgebaut Fi g . 5 Fi g . 6 Fig. 6 Bei einem Dach mit Knie- stock ist die Höhe von UK Fundament b is OK Kniepfette zu messen.
    Gebäude mit Schrägdach: Dachstock teilweise ausgebaut Fi g . 7 Fi g . 8 Fig. 7 Bei teilweisen Dachausbauten in Sattel- und Mansardendä- chern wird der effektiv um- baute Raum auskubiert. Fig. 8 Beim Sheddach werden ⅔ der Dachstuhlhöhe von OK Fusspfette zu OK oberste Pfette gemessen.
    Gebäude mit Schrägdach: Dachstock voll ausgebaut Fi g . 9 Fi g . 10 Fig. 9 / 10 / 11 / 12 Bei voll ausgebauten Sattel-, Mansarden- und Pultdächern wird der effektiv umbaute Raum des Dachstockes auskubiert.
    Gebäude mit Schrägdach: Dachstock nicht ausgebaut Fi g . 11 Fi g . 12
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