Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Handelsrichterinnen und Handelsrichter (212.61)
    CH - ZH

    Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Handelsrichterinnen und Handelsrichter

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    212.61 Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Handelsrichterinnen und Handelsrichter (vom 10. Mai 2004)
    1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die gleich lautenden Anträge des Regierungs rates vom 18. Juni 2003
    2 und der Kommission für Staat und Gemeinden vom 14. November 2003, beschliesst: I. Die Zahl der Handelsrichterinne n und Handelsrichter beträgt 70. II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
    1 OS 59, 235 .
    2 ABl 2003, 1258 .
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