Verordnung über die Finanzdienstleistungen (950.11)
Verordnung über die Finanzdienstleistungen (950.11)
Verordnung über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsverordnung, FIDLEV)
1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Örtlicher Geltungsbereich bei Finanzdienstleistungen
Art. 3 Begriffe
Art. 4 Kundensegmentierung
Art. 5 Anrechenbares Vermögen beim Opting-out
2. Titel: Anforderungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen
1. Kapitel: Verhaltensregeln
1. Abschnitt: Informationspflicht
Art. 6 Information über den Finanzdienstleister
Art. 7 Information über die Finanzdienstleistung und die Finanzinstrumente
Art. 8 Information über die Kosten
Art. 9 Information über wirtschaftliche Bindungen
Art. 10 Information über das berücksichtigte Marktangebot
Art. 11 Ausführung und Übermittlung von Kundenaufträgen
Art. 12 Form der Informationen
Art. 13 Zeitpunkt der Information
Art. 14 Zeitpunkt der Information über die Risiken und Kosten
Art. 15 Beratung unter Abwesenden
2. Abschnitt: Angemessenheit und Eignung von Finanzdienstleistungen
Art. 16 Vertretungsverhältnisse
Art. 17 Eignungsprüfung und Ausnahme von der Prüfpflicht
3. Abschnitt: Dokumentation und Rechenschaft
Art. 18 Dokumentation
Art. 19 Rechenschaft
4. Abschnitt: Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
Art. 20 Bearbeitung von Kundenaufträgen
Art. 21 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
5. Abschnitt: Professionelle Kunden
Art. 22
2. Kapitel: Organisation
1. Abschnitt: Organisatorische Massnahmen
Art. 23
2. Abschnitt: Interessenkonflikte und damit verbundene Pflichten
Art. 24 Interessenkonflikte
Art. 25 Organisatorische Vorkehrungen
Art. 26 Offenlegung
Art. 27 Unzulässige Verhaltensweisen
Art. 28 Dokumentation
Art. 29 Entschädigungen durch Dritte
Art. 30 Mitarbeitergeschäfte
3. Kapitel: Beraterregister
1. Abschnitt: Ausnahme von der Registrierungspflicht und Berufshaftpflichtversicherung
Art. 31 Ausnahme von der Registrierungspflicht
Art. 32 Berufshaftpflichtversicherung
Art. 33 Gleichwertige finanzielle Sicherheit
2. Abschnitt: Registrierungsstelle
Art. 34 Zulassungsgesuch
Art. 35 Aufsicht durch die FINMA
Art. 36 Ort der Leitung
Art. 37 Organisation
Art. 38 Übertragung von Tätigkeiten
Art. 39 Kosten für die Zulassung
Art. 40 Aufbewahrungsfrist
3. Abschnitt: Meldepflicht und Gebühren
Art. 41 Meldepflicht
Art. 42 Gebühren
3. Titel: Anbieten von Finanzinstrumenten
1. Kapitel: Prospekt für Effekten
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 43 Prospektbegriff
Art. 44 Bestimmung der Art des Angebots
Art. 45 Einwilligung zur Verwendung des Prospekts
Art. 46 Gleichwertigkeit der Angaben und Vorabentscheid
Art. 47 ⁸ Ausnahme für an Schweizer Handelsplätzen oder DLT-Handelssystemen zugelassene Effekten
Art. 48 Anerkannter ausländischer Handelsplatz oder anerkanntes ausländisches DLT-Handelssystem ⁹
Art. 49 Sinngemässe Anwendung der Ausnahmen bei der Zulassung zum Handel
2. Abschnitt: Anforderungen
Art. 50 Prospektinhalt
Art. 51 Anforderungen an die Rechnungslegung
Art. 52 Weitere Ausnahmen vom Prospektinhalt
Art. 53 Verweisung
Art. 54 Zusammenfassung
Art. 55 Inhalt des Basisprospekts
Art. 56 Endgültige Bedingungen zum Basisprospekt
3. Abschnitt: Erleichterungen
Art. 57
4. Abschnitt: Kollektive Kapitalanlagen
Art. 58
5. Abschnitt: Prüfung des Prospekts
Art. 59 Vollständigkeitsprüfung
Art. 60 Nach Veröffentlichung zu prüfende Prospekte
Art. 61 Für die Hinterlegung zuständige Prüfstelle
Art. 62 Bestätigung, dass die wichtigsten Informationen vorliegen
6. Abschnitt: Nachträge zum Prospekt
Art. 63 Pflicht
Art. 64 Meldung
Art. 65 Nachbesserung
Art. 66 Veröffentlichung
Art. 67 Ergänzung der Zusammenfassung
7. Abschnitt: Prüfverfahren
Art. 68 Auslösung der Frist
Art. 69 Neue Emittenten
Art. 70 Prüfung und Anerkennung ausländischer Prospekte
8. Abschnitt: Prüfstelle
Art. 71 Zulassungsgesuch
Art. 72 Aufsicht durch die FINMA
Art. 73 Ort der Leitung
Art. 74 Organisation
Art. 75 Übertragung von Tätigkeiten
Art. 76 Kosten für die Zulassung
Art. 77 Aufbewahrungsfrist
9. Abschnitt: Gebühren
Art. 78 Gebührenpflicht
Art. 79 Gebührenansätze
2. Kapitel: Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente
1. Abschnitt: Pflicht
Art. 80 Grundsatz
Art. 81 Kollektive Kapitalanlagen mit mehreren Teilvermögen
Art. 82 Kollektive Kapitalanlagen mit mehreren Anteilsklassen
Art. 83 Vermögensverwaltungsverträge
Art. 84 Qualifizierte Dritte
Art. 85 Vorläufige Fassung
2. Abschnitt: Ausnahmen
Art. 86 Finanzinstrumente
Art. 87 Gleichwertigkeit von Dokumenten nach ausländischem Recht
3. Abschnitt: Inhalt, Sprache, Gestaltung und Umfang
Art. 88 Inhalt
Art. 89 Sprache
Art. 90 Gestaltung und Umfang
4. Abschnitt: Überprüfung und Anpassung
Art. 91
3. Kapitel: Veröffentlichung des Prospekts
Art. 92 Prospekte
Art. 93 Prospekte kollektiver Kapitalanlagen
Art. 94 Änderungen mit Effekten verbundener Rechte
4. Kapitel: Werbung
Art. 95
5. Kapitel: Anbieten von strukturierten Produkten und Bilden von Sondervermögen
Art. 96
4. Titel: Herausgabe von Dokumenten
Art. 97
5. Titel: Ombudsstellen
Art. 98 Zuständigkeit
Art. 99 Finanzierung
Art. 100 Aufnahme
Art. 101 Anerkennungsvoraussetzungen
6. Titel: Schlussbestimmungen
1. Kapitel: Änderung anderer Erlasse
Art. 102
2. Kapitel: Übergangsbestimmungen
Art. 103 Kundensegmentierung
Art. 104 Erforderliche Kenntnisse
Art. 105 Verhaltensregeln
Art. 106 Organisation
Art. 107 Registrierungsstellen
Art. 108 Ombudsstellen
Art. 109 Prospekt für Effekten
Art. 110 Basisinformationsblatt für Immobilienfonds, Effektenfonds und übrige Fonds für traditionelle Anlagen
Art. 111 Basisinformationsblatt für strukturierte Produkte und übrige Finanzinstrumente
3. Kapitel: Inkrafttreten
Art. 112
Anhang 1
Mindestinhalt des Prospekts Schema für Beteiligungspapiere
0 Erleichterungen und Angaben auf der ersten Seite
0.1 Erleichterungen
0.2 Angaben auf der ersten Seite
1 Zusammenfassung (Art. 54)
2 Angaben über den Emittenten (Registrierungsformular)
2.1 Risiken
2.2 Allgemeine Angaben über den Emittenten
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weitere Organe des Emittenten
2.4 Geschäftstätigkeit und -aussichten, soweit für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und Ertragskraft des Emittenten wesentlich
2.5 Investitionen
2.6 Kapital und Stimmrechte
2.7 Informationspolitik
2.8 Jahres- und Zwischenabschlüsse
2.9 Dividende und Ergebnis
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
3.1 Ausgabepreis oder Emissionskurs und Emissionsvolumen
3.2 Risiken
3.3 Rechtsgrundlage
3.4 Rechte
3.5 Beschränkungen
3.6 Publikation
3.7 Valorennummer, ISIN und Handelswährung
3.8 Angaben über das Angebot [∞]
4 Verantwortung für den Prospekt
Anhang 2
Mindestinhalt des Prospektes Schema für Forderungspapiere (ohne Derivate)
0 Erleichterungen und Angaben auf der ersten Seite
0.1 Erleichterungen
0.2 Angaben auf der ersten Seite
1 Zusammenfassung (Art. 54)
1.1 Prospekt
1.2 Basisprospekt
2 Angaben über den Emittenten und allfällige Garantie- und Sicherheitengeber (Registrierungsformular)
2.1 Risiken
2.2 Allgemeine Angaben über den Emittenten und über allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weitere Organe des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2.4 Geschäftstätigkeit und -aussichten des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2.5 Kapital und Stimmrechte des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2.6 Jahres- und Zwischenabschlüsse des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
3.1 Ausgabepreis, Emissionskurs und Emissionsvolumen
3.2 Risiken
3.3 Rechtsgrundlage
3.4 Rechte
3.5 Wandelanleihen und austauschbare Forderungsrechte
3.6 Optionsanleihen
3.7 Forderungsbesichertes Wertpapier ( Asset Backed Securities)
3.8 Publikation
3.9 Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit
3.10 Wertpapierkennnummer
3.11 Settlement Datum
3.12 Angaben über die Handelszulassung [×]
3.13 Angaben über das Angebot [∞]
4 Verantwortung für den Prospekt (bei einem Basisprospekt zusätzlich in die endgültigen Bedingungen aufzunehmen)
Anhang 3
Mindestinhalt des Prospektes Schema für Derivate
0 Erleichterungen und Angaben auf der ersten Seite
0.1 Erleichterungen
0.2 Angaben auf der ersten Seite
1 Zusammenfassung (Art. 54)
1.1 Prospekt
1.2 Basisprospekt
2 Angaben über den Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber (Registrierungsformular)
2.1 Risiken
2.2 Allgemeine Angaben über den Emittenten und über allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weitere Organe des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2.4 Geschäftstätigkeit des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2.5 Kapital und Stimmrechte des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2.6 Jahres- und Zwischenabschlüsse des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
3.0 Angaben im Basisprospekt
3.1 Risiken
3.2 Bedingungen
3.3 Basiswerte
3.4 Publikation
3.5 Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit
3.6 Wertpapierkennnummer
3.7 Gebühren
3.8 Sicherstellung
3.9 Angaben über die Handelszulassung [×]
3.10 Angaben über das Angebot [∞]
3.11 Steuern
4 Verantwortung für den Prospekt
Anhang 4
Mindestinhalt des Prospektes Schema für Immobiliengesellschaften
0 Erleichterungen und Angaben auf der ersten Seite
0.1 Erleichterungen
0.2 Angaben auf der ersten Seite
1 Zusammenfassung (Art. 54)
2 Angaben über den Emittenten (Registrierungsformular)
2.1 Risiken
2.2 Allgemeine Angaben über den Emittenten
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weitere Organe des Emittenten
2.4 Geschäftstätigkeit und -aussichten
2.5 Anlagepolitik
2.6 Kapital und Stimmrechte
2.7 Informationspolitik
2.8 Jahres- und Zwischenabschlüsse
2.9 Dividende und Ergebnis
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
3.1 Risiken
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Rechte
3.4 Beschränkungen
3.5 Publikation
3.6 Valorennummer, ISIN und Handelswährung
3.7 Angaben über das Angebot [∞]
3.8 Kursentwicklung der Effekten [×]
4 Verantwortung für den Prospekt
Anhang 5
Mindestinhalt des Prospektes Schema für Investmentgesellschaften
0 Erleichterungen und Angaben auf der ersten Seite
0.1 Erleichterungen
0.2 Angaben auf der ersten Seite
1 Zusammenfassung (Art. 54)
2 Angaben über den Emittenten (Registrierungsformular)
2.0 Allgemeines
2.1 Risiken
2.2 Allgemeine Angaben über den Emittenten
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weitere Organe des Emittenten
2.4 Geschäftstätigkeit und –aussichten
2.5 Anlagen
2.6 Investitionen
2.7 Kapital und Stimmrechte
2.8 Informationspolitik
2.9 Anlagepolitik
2.10 Jahres- und Zwischenabschlüsse
2.11 Dividende und Ergebnis
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
3.1 Risiken
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Rechte
3.4 Beschränkungen
3.5 Publikation
3.6 Valorennummer, ISIN und Handelswährung
3.7 Angaben über das Angebot
4 Verantwortung für den Prospekt
Anhang 6
Mindestinhalt des Prospekts Schema für kollektive Kapitalanlagen
1 Informationen über die kollektive Kapitalanlage
2 Informationen über den Bewilligungsträger (Fondsleitung, SICAV)
3 Informationen über die Depotbank
4 Informationen über Dritte, deren Vergütungen der kollektiven Kapitalanlage belastet werden
5 Weitere Informationen
6 Weitere Anlageinformationen
7 Wirtschaftliche Informationen
Anhang 7
Effekten, deren Prospekt nach Artikel 51 Absatz 2 FIDLEG erst nach der Veröffentlichung geprüft werden muss
Anhang 8
Gebührenordnung für Verfügungen und Dienstleistungen der Prüfstelle
1 Ansätze
in Franken | |
1.1 Verfügung über die Prüfung eines einteiligen Prospekts | 2 000–10 000 |
1.2 Verfügung über die Prüfung eines Registrierungsformulars | 1 000–5 000 |
1.3 Verfügung über die Prüfung einer Effektenbeschreibung und Zusammenfassung | 1 000–5 000 |
1.4 Verfügung über die Prüfung eines ausländischen Prospekts | 4 000–12 000 |
1.5 Verfügung über die Prüfung eines Basisprospekts | 4 000–15 000 |
1.6 Verfügung über die Prüfung eines Nachtrags | 100–3 000 |
1.7 Kosten der Hinterlegung eines einteiligen Prospekts | 100–500 |
1.8 Kosten der Hinterlegung eines Registrierungsformulars | 50–250 |
1.9 Kosten der Hinterlegung einer Effektenbeschreibung und Zusammenfassung | 50–250 |
1.10 Kosten der Hinterlegung eines ausländischen Prospekts | 100–500 |
1.11 Kosten der Hinterlegung eines Basisprospekts | 100–500 |
1.12 Kosten der Hinterlegung eines Nachtrags | 10–50 |
1.13 Kosten der Hinterlegung der endgültigen Bedingungen | 2–5 |
1.14 Zusatzkosten bei physischer Hinterlegung | 1 000–2 000 |
2 Hinterlegungsgebühr
3 Aufschlag
Anhang 9
Basisinformationsblatt
1 Formvorgaben
2 Mustervorlage
Basisinformationsblatt
3 Angaben zur Art des Produkts
3.0 Allgemeines
3.1 Rechtsform und anwendbares Recht
3.2 Ziele und eingesetzte Mittel
3.3 Optional: Zielgruppe und Zielmarkt
3.4 Möglichkeit der Darstellung der Angaben nach Ziffer 3
Basiswert | Aktie der Z-AG | Referenzpreis | Schlusskurs der Aktie an der massgeblichen Börse am Bewertungstag |
Währung des Produkts | CHF | Massgebliche Börse | SIX Swiss Exchange |
Währung des Basiswerts | CHF | Bewertungstag | 1. April 2019 |
Emissionstag | 1. April 2018 | Rückzahlungstag (Fälligkeit) | 10. April 2019 |
Nennbetrag | CHF 1 000.00 | Coupon | 10.00 Prozent p.a. |
Kurs des Basiswerts am Emissionstag | CHF 37.10 | Couponperiode | 1. April 2018) bis 31. März 2019 |
Beobachtungsperiode | Vom Emissionstag bis zum Bewertungstag | Coupon Zahlungstag | Rückzahlungstag |
Mögliche Kündigungstermine | 1. Oktober 2018 | Abwicklungsart | Bar |
4 Angaben zum Risikoprofil des Produkts
4.1 Generische Umschreibung des Risikoprofils
4.2 Risikoindikator
4.3 Performanceszenarien
5 Angaben zu den Kosten des Produkts
5.0 Allgemeines
5.1 Gesamtkosten
Anlage CHF 10 000 | |||
Szenarien | Wenn Sie nach [1] Jahr einlösen | Wenn Sie nach [3] Jahren einlösen | Wenn Sie [bei Fälligkeit] [am Ende der Beispielperiode] [nach [■] Jahren] [Empfohlene Haltedauer] einlösen |
Gesamtkosten, einschliesslich einmalige und laufende Kosten | CHF [■] | CHF [■] | CHF [■] |
Renditeminderung(RIY) pro Jahr | [■] Prozent | [■] Prozent | [■] Prozent |
Die Renditeminderung (Reduction in Yield, RIY) zeigt, wie sich die von Ihnen gezahlten Gesamtkosten auf die Anlagerendite, die Sie erhalten könnten, auswirken. In den Gesamtkosten sind einmalige und laufende Kosten berücksichtigt. Die hier ausgewiesenen Beträge entsprechen den kumulierten Kosten des Produkts [bei [■] verschiedenen Haltedauern]. Bei den angegebenen Zahlen wird davon ausgegangen, dass Sie CHF 10 000 anlegen. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. |
5.2 Zusammensetzung der Kosten
Diese Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die Rendite [pro Jahr] [pro Beispielperiode] [auf die Laufzeit] | |||
Einmalige Kosten | Einstiegskosten | [■] Prozent | Auswirkung der im Preis bereits inbegriffenen Kosten. [Angegeben sind die Höchstkosten; eventuell zahlen Sie weniger.] |
Ausstiegskosten | – | Nicht anwendbar. | |
Laufende | Portfolio-Transaktionskosten | – | Nicht anwendbar. |
Sonstige laufende Kosten | – | Nicht anwendbar. |