Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Neuenkirch, Sempac... (292c)
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    Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Neuenkirch, Sempach, Eich und Hildisrieden zu einem Betreibungskreis

    Nr. 292c Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Neuenkirch, Sempach, Eich und Hildisrieden zu einem Betreibungskreis vom 13. Mai 2003 (Stand 18. Mai 2003) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
    - bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
    1 , auf Antrag des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartementes, beschliesst: Ziff. 1
    1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Neuenkirch, Sempach, Eich und Hildisrieden über die Vereinigung der Betreibungskreise Neuenkirch, Sempach und Eich per 1.
    Juni
    2003 und die Vereinigung mit dem Betreibungskreis Hildisrieden per 1. Juli 2003 zu ei
    - nem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt. Ziff. 2
    1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
    1 SRL Nr.
    290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 2003 1287 | G 2003 141
    2 Nr. 292c Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
    13.05.2003
    18.05.2003 Erstfassung K 2003 1287 | G 2003 141
    Nr. 292c
    3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
    13.05.2003
    18.05.2003 Erlass Erstfassung K 2003 1287 | G 2003 141
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