Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Hergiswil, Luthern... (298b)
    CH - LU

    Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Hergiswil, Luthern und Willisau zu einem Betreibungskreis

    Nr. 298b Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Hergiswil, Luthern und Willisau zu einem Betreibungskreis vom 4. Januar 2011 (Stand 27. Februar 2011) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
    - bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
    1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst: Ziff. 1
    1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Hergiswil und Luthern sowie des Stadtrates von Willisau über die Vereinigung der Betreibungskreise Hergiswil, Luthern und Willisau per 1. Januar 2010 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt. Ziff. 2
    1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
    1 SRL Nr.
    290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2011 53
    2 Nr. 298b Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
    04.01.2011
    27.02.2011 Erstfassung G 2011 53
    Nr. 298b
    3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
    04.01.2011
    27.02.2011 Erlass Erstfassung G 2011 53
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