Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirt... (410.211)
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    Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirtschaftlichen Versuchskursen für Mittelschülerinnen und Mittelschüler

    1 X. X. 03 - xx
    410.211 Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirtscha ftlichen Versuchskursen für Mittelschülerinn en und Mittelschüler (vom 15. Mai 1991
    1 Der Regierungsrat beschliesst: I. In internen hauswirtschaftlichen Versuchskursen für Mittel- schülerinnen und Mittelschüler werd en Internatsleiter/Werkenlehrer in Klasse 21 BVO
    2 , Hauswirtschaftslehrerinnen/Internatsleiterinnen in Klasse 19 BVO
    2 eingeteilt. II. Das Pensum der vollbeschäftigt en Hauswirtschaftslehrerinnen/ Internatsleiterinnen beträg t 26 Lektionen pro Woche. III. Die Besoldung der übrigen Lehrkräfte der hauswirtschaftli- chen Versuchskurse erfolgt gemä ss der Verordnung über die Besol- dungen der Lehrkräfte und die Leistungen des Staates vom 1. Dezember
    1949
    4 bzw. der Lehrerbesoldungsv erordnung vom 5. März 1986
    3 . IV. Für die weiteren Anstellungsbedingungen gelten die Verord- nung über die Besoldung en der Lehrkräfte und die Leistungen des Staates vom 1. Dezember 1949
    4 bzw. die Lehrer besoldungsverordnung vom 5. März 1986
    3 sinngemäss. V. Die Überleitung von der bisher igen in die neue Besoldungs- ordnung richtet sich nach den Üb ergangsbestimmungen zur Änderung der Beamtenverordnung vom 28. März 1990
    5 . Die Übergangsregelun- gen für die Lehrkräfte der Volksschule vom 15. Mai 1991 werden sinn- gemäss angewendet. VI. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. VII. Veröffentlichung im Schulblatt des Kantons Zürich und in der Gesetzessammlung.
    1 OS 51, 500.
    2
    177.11.
    3
    412.311.
    4
    413.411.
    5 Vgl. OS 51, 399.
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