VerkZWeiÜtrV HA 2018
    DE - Landesrecht Hamburg

    Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten) Vom 3. April 2018

    Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten) Vom 3. April 2018
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 36 der Verordnung vom 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung zur Weiterübertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen (Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten) vom 3. April 201811.04.2018
    Eingangsformel11.04.2018
    § 121.10.2020
    § 211.04.2018
    Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), wird verordnet:

    § 1

    Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird auf die Bezirksämter weiter übertragen. Die Rechtsverordnungen der Bezirksämter bedürfen der Zustimmung der Behörde für Wirtschaft und Innovation.

    § 2

    Die Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
    Gegeben in der Versammlung des Senats,
    Hamburg, den 3. April 2018.
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