SichVThUStVtrG HA
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 21. Mai 2013

    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 21. Mai 2013
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung vom 21. Mai 201325.05.2013
    Eingangsformel25.05.2013
    Artikel 125.05.2013
    Artikel 225.05.2013
    Artikel 325.05.2013
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    Artikel 1

    Dem am 7. Februar 2013 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung wird zugestimmt.

    Artikel 2

    Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

    Artikel 3

    Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
    *
    .
    Ausgefertigt Hamburg, den 21. Mai 2013.
    Der Senat
    Fußnoten
    *)
    Bekanntmachung vom 18. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 288): Der Staatsvertrag ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren