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    DE - Landesrecht Hamburg

    Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes Vom 25. Oktober 2011

    Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes Vom 25. Oktober 2011
    *)
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Fußnoten
    *)
    Verkündet als Artikel 4 der Anordnung zum Neuerlass von Anordnungen zur Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten und der Verordnungen über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (Amtl. Anz. S. 2425, 2426)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung zur Durchführung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes vom 25. Oktober 201105.11.2011
    Eingangsformel05.11.2011
    Zuständig für die Durchführung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2 - APO-AllgVwD-Lg2Ea2) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425, 438) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort oder nachstehend nichts anderes bestimmt ist,
    der Senat - Personalamt -.
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