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    DE - Landesrecht Hamburg

    Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst Vom 25. Oktober 2011

    Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst Vom 25. Oktober 2011
    *)
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 2 der Anordnung vom 25. April 2017 (Amtl. Anz. S. 741)
    Fußnoten
    *)
    Verkündet als Artikel 5 der Anordnung zum Neuerlass von Anordnungen zur Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten und der Verordnungen über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (Amtl. Anz. S. 2425, 2426)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst vom 25. Oktober 201105.11.2011
    Eingangsformel01.04.2017
    Zuständig für die Durchführung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst - APO-ArchivD) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425, 442) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort oder nachstehend nichts anderes bestimmt ist,
    die Behörde für Kultur und Medien - Staatsarchiv -.
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