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    DE - Landesrecht Hamburg

    Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Siedlungswesens Vom 9. Januar 1962

    Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Siedlungswesens Vom 9. Januar 1962
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 72 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2099)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Siedlungswesens vom 9. Januar 196201.01.2004
    Eingangsformel01.07.2020
    Zuständige Behörde auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Siedlungswesens, insbesondere als landwirtschaftliche Siedlungsbehörde nach dem Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 (Reichsgesetzblatt Seite 1429) mit seinen Änderungen und den dazu ergangenen Vorschriften, ist
    die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
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