Thüringer Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Vom 21. Juni 2001
Thüringer Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Vom 21. Juni 2001
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab |
|---|---|
| Thüringer Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 21. Juni 2001 | 01.09.1999 |
| Eingangsformel | 01.09.1999 |
| § 1 | 01.09.1999 |
| § 2 | 01.09.1999 |
| § 3 | 01.09.1999 |
| Anlage 1 - Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten | 01.09.1999 |
| Anlage 2 - Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten | 01.09.1999 |
Aufgrund des § 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes vom 25. Juni 2001 (GVBl. S. 69) verordnet das Innenministerium:
§ 1
Die Ausbildung in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte wird zusammengefasst. Sie erfolgt nach Anlage 1.
§ 2
Die Ausbildung in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern erfolgt nach Anlage 2.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1999 in Kraft.
Erfurt, den 21. Juni 2001
Der Innenminister
Christian Köckert
Anlage 1
(zu § 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung: Landesverwaltung und Kommunalverwaltung
- sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung -
Drittes Ausbildungsjahr
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
| 1. In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 1.1 | Betriebliche Organisation | a) Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen |
| b) betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.2 | Rechnungswesen | a) Kosten und Leistungen erfassen und berechnen |
| b) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| 1.3 | Kommunalrecht | a) Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung sowie Formen und Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften erläutern |
| b) Rechte und Pflichten von Bürgern und Einwohnern bei der Sachbearbeitung berücksichtigen | ||
| c) rechtliche Stellung der Organe der kommunalen Gebietskörperschaften erläutern | ||
| d) bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirken | ||
| e) Rechts- und Fachaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften erläutern | ||
| f) Grundsätze der kommunalen Einnahmenbeschaffung anwenden | ||
| g) Rechtsformen gemeindlicher Unternehmen abgrenzen | ||
| h) Wirtschaftsgrundsätze für gemeindliche Unternehmen beschreiben | ||
| zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
| b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
| c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
| d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 1.5 | Umweltschutz | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
| a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
| b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
| c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
| d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 1.6 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
| b) Schriftgut erfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten | ||
| c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten | ||
| e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen | ||
| f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen | ||
| g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| 1.7 | Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen | ||
| d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen | ||
| e) Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||
| 1.8 | Rechnungswesen | a) Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten | ||
| c) betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen | ||
| fortzuführen. | ||
| 2. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition | ||
| 2.1 | Handeln im Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts | a) örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen |
| b) Anträge aufnehmen | ||
| c) Bescheide erlassen | ||
| d) sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten anordnen und begründen | ||
| e) Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung prüfen | ||
| f) Vollstreckungsarten unterscheiden | ||
| g) Rechtsbehelfe prüfen | ||
| zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 2.2 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
| b) Schriftgut erfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten | ||
| c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten | ||
| e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen | ||
| f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen | ||
| g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| 2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen | ||
| d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen | ||
| e) Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||
| 2.4 | Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | a) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen |
| b) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen | ||
| c) Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen | ||
| d) förmliche Zustellung veranlassen | ||
| fortzuführen. | ||
| 3. In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition | ||
| 3.1 | Fallbezogene Rechtsanwendung | a) Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen |
| b) bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden | ||
| c) Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten | ||
| d) Entscheidungen begründen | ||
| zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 3.2 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
| b) Schriftgut erfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten | ||
| c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten | ||
| e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen | ||
| f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen | ||
| g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| 3.3 | Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen | ||
| d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen | ||
| e) Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||
| 3.4 | Kommunikation und Kooperation | a) externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen |
| b) Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden | ||
| c) Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
| e) Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen | ||
| f) Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten | ||
| 3.5 | Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | a) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen |
| b) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen | ||
| c) Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen | ||
| d) förmliche Zustellung veranlassen | ||
| 3.6 | Handeln im Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts | a) örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen |
| b) Anträge aufnehmen | ||
| c) Bescheide erlassen | ||
| d) sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten anordnen und begründen | ||
| e) Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung prüfen | ||
| f) Vollstreckungsarten unterscheiden | ||
| g) Rechtsbehelfe prüfen | ||
| fortzuführen. | ||
Anlage 2
(zu § 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung: Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung -
Drittes Ausbildungsjahr
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
| 1. In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 1.1 | Betriebliche Organisation | a) Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen |
| b) betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.2 | Selbstverwaltungsrecht | a) Bedeutung der Selbstverwaltung durch die Kammern für die Wirtschaft erläutern |
| b) staatliche Aufsicht über die Kammern erläutern | ||
| c) Satzung und Wahlordnung der ausbildenden Stelle beschreiben | ||
| d) Aufgaben und Zusammensetzung von Handwerksorganisationen und Kammern sowie die Zugehörigkeit von Gewerbebetrieben erläutern | ||
| zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 1.3 | Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes | a) Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreiben |
| b) Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen | ||
| 1.4 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
| b) Schriftgut erfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten | ||
| c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten | ||
| e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen | ||
| f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen | ||
| g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| fortzuführen. | ||
| 2. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition | ||
| 2.1 | Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltung | a) bei Gewerbean-, - um - und -abmeldungen beraten |
| b) Stellungnahmen zu Gewerbeuntersagungsverfahren vorbereiten | ||
| c) Rechtsvorschriften zum Handels- und Genossenschaftsregister anwenden, insbesondere Anträge auf Eintragung, Änderung und Löschung im Handelsregister prüfen und Stellungnahmen an das Amtsgericht vorbereiten | ||
| d) das Sachverständigenwesen erläutern | ||
| e) Ratsuchende über Schiedsgerichtsverfahren und die Aufgaben von Sachverständigen informieren | ||
| f) Bestellung, Verteidigung und Benennung von Sachverständigen vorbereiten | ||
| g) über die Möglichkeiten zur Erhaltung des lauteren Wettbewerbs und die Schlichtungsmöglichkeiten im Streitfalle informieren | ||
| h) Anträge auf die Genehmigung von Ausverkäufen bearbeiten | ||
| i) Betriebsberatungen vorbereiten, über Förderungsprogramme informieren | ||
| j) an der Wirtschaftsbeobachtung mitwirken, insbesondere Konjunkturumfragen auswerten | ||
| k) Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland dienende Bescheinigungen vorbereiten | ||
| l) Stellungnahmen zu Anträgen und Unabkömmlichkeits-Stellung und Rückstellung entwerfen | ||
| zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 2.2 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
| b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
| c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
| d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 2.3 | Umweltschutz | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
| a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
| b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
| c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
| d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 2.4 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
| b) Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten | ||
| c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten | ||
| e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen | ||
| f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen | ||
| g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| 2.5 | Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen | ||
| d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen | ||
| e) Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||
| 2.6 | Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | a) Rangordnung von Rechtsquellen beachten |
| b) Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden | ||
| c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| d) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen | ||
| e) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen | ||
| f) Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen | ||
| g) förmliche Zustellung veranlassen | ||
| fortzuführen. | ||
| 3. In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 3.1 | Fallbezogene Rechtsanwendung | a) Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen |
| b) bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden | ||
| c) Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten | ||
| d) Entscheidungen begründen | ||
| e) Widerspruchsbescheide entwerfen | ||
| 3.2 | Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltung | a) Bestimmungen über die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks, über die Handwerksrolle und das handwerksähnliche Gewerbe anwenden |
| b) Stellungnahmen zu Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit vorbereiten | ||
| 3.3 | Berufsbildungsrecht | a) Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung und des Jugendarbeitsschutzes anwenden |
| b) Voraussetzungen für die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders sowie für die Eignung der Ausbildungsstätte prüfen | ||
| c) Ausbildungsverträge prüfen und das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen | ||
| d) bei Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit mitwirken | ||
| e) Zulassungsanträge prüfen und Prüfungen organisatorisch vorbereiten | ||
| zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
| 3.4 | Informations- und Kommunikationssysteme | a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen | ||
| d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen | ||
| e) Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||
| 3.5 | Kommunikation und Kooperation | a) externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen |
| b) Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden | ||
| c) Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
| e) Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen | ||
| f) Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten | ||
| 3.6 | Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | a) Rangordnung von Rechtsquellen beachten |
| b) Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden | ||
| c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| d) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen | ||
| e) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen | ||
| f) Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen | ||
| g) förmliche Zustellung veranlassen | ||
| fortzuführen. | ||