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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" Vom 13. Juli 1993

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" Vom 13. Juli 1993
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" vom 13. Juli 199320.08.1993
    Eingangsformel20.08.1993
    § 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft20.08.1993
    § 2 - Gesetzesvorbehalt20.08.1993
    § 3 - Inkrafttreten20.08.1993
    Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

    § 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

    (1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" im Landkreis Stadtroda wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die nachstehend aufgeführten Gemeinden erweitert:
    Geisenhain,
    Meusebach,
    Lippersdorf-Erdmannsdorf,
    Kleinebersdorf und
    Eineborn.
    (2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hügelland" und hat ihren Sitz in Tröbnitz.

    § 2 Gesetzesvorbehalt

    Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 13. Juli 1993
    Der Innenminister
    Schuster
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