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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Steinsdorf - Hohenölsen - Teichwitz" Vom 18. Februar 1994

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Steinsdorf - Hohenölsen - Teichwitz"
    Vom 18. Februar 1994
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Steinsdorf - Hohenölsen - Teichwitz" vom 18. Februar 199408.03.1994
    Eingangsformel08.03.1994
    § 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft08.03.1994
    § 2 - Gesetzesvorbehalt08.03.1994
    § 3 - Inkrafttreten08.03.1994
    Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

    § 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

    Die Verwaltungsgemeinschaft "Steinsdorf - Hohenölsen - Teichwitz" im Landkreis Gera wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
    Wildetaube,
    Lunzig und
    Kühdorf, Landkreis Greiz,
    Schömberg, Landkreis Gera, sowie
    Hain und die
    Stadt Hohenleuben, Landkreis Zeulenroda,
    erweitert.
    Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Leubatal" und hat ihren Sitz in Hohenleuben.

    § 2 Gesetzesvorbehalt

    Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 18. Februar 1994
    Der Innenminister
    Schuster
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