GemRef302V TH
    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal" Vom 25. November 1994

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
    "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal"
    Vom 25. November 1994
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal" vom 25. November 199430.12.1994
    Eingangsformel30.12.1994
    § 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft30.12.1994
    § 2 - Name und Sitz30.12.1994
    § 3 - Inkrafttreten30.12.1994
    Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
    vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

    § 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

    Die Verwaltungsgemeinschaft "Warza" im Landkreis Gotha wird um die Gemeinden Goldbach und Wangenheim erweitert.

    § 2 Name und Sitz

    Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Mittleres Nessetal" und hat ihren Sitz in Warza.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 25. November 1994
    Der Innenminister
    Schuster
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