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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden Vom 5. März 1995

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden
    Gemeinde zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden
    Vom 5. März 1995
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden vom 5. März 199531.03.1995
    Eingangsformel31.03.1995
    § 1 - Erfüllende Gemeinde31.03.1995
    § 2 - Inkrafttreten31.03.1995
    Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
    in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung
    vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

    § 1 Erfüllende Gemeinde

    Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden, Wartburgkreis, daß die Gemeinde Gerstungen für die Gemeinde Lauchröden die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

    § 2 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 5. März 1995
    Der Innenminister
    Dr. Dewes
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