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    DE - Deutsches Bundesrecht

    Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau

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    Ausfertigungsdatum: 23.12.1974
    Vollzitat:
    "Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau vom 23. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3676, 3678)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 25.12.1974 +++)
    Das G wurde als Artikel 4 des G v. 23.12.1974 I 3676 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 dieses G am 25.12.1974 in Kraft getreten.

    § 1 Nichtberücksichtigung der Investitionszulage

    Bei der Herstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit preisgebundenen Wohnraum ist eine nach § 4a des Investitionszulagengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3676) gewährte Investitionszulage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der zulässigen Miete nicht zu berücksichtigen.

    § 2 Berlin-Klausel

    Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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