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    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes Vom 16. August 2017

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
    und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“
    als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
    Vom 16. August 2017
    Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 16. August 201707.07.2017
    Eingangsformel07.07.2017
    Gemäß § 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh Portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 21. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 198) gebe ich bekannt, dass der Staatsvertrag nach Austausch der Ratifikationsurkunden gemäß seinem Artikel 2 am 7. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
    Kiel, 16. August 2017
    Monika Heinold Finanzministerin
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