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    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

    Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag vom 25. Juni 2009 über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum VN-Abkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 20. April 2010

    Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag vom 25. Juni 2009
    über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus zur
    Umsetzung des Fakultativprotokolls zum VN-Abkommen gegen Folter
    und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
    Vom 20. April 2010
    Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt (Art. 65 LVO v. 04.04.2013, GVOBl. S. 143)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag vom 25. Juni 2009 über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum VN-Abkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 20. April 201027.05.2010
    Eingangsformel27.05.2010
    § 126.04.2013
    § 227.05.2010
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    (1) Dem von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland am 25. Juni 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
    (3) Den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.
    *
    Fußnoten
    *)
    Entsprechend der Bekanntmachung vom 1. April 2011 (GVOBl. S. 121) tritt der Staatsvertrag nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag vom 25. Juni 2009 über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum VN-Abkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 20. April 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 434), Ressortbezeichnung ersetzt durch Artikel 61 der Verordnung vom 8. September 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 575) am 01. September 2010 in Kraft.

    § 2

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    Kiel, 20. April 2010
    Peter Harry Carstensen Ministerpräsident Emil Schmalfuß Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration
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