BPräsKldgAmtsgehAnO
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen

    BPräsKldgAmtsgehAnO
    Ausfertigungsdatum: 21.08.1959
    Vollzitat:
    "Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-11, veröffentlichten bereinigten Fassung"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

      ----

    Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Amtsgehilfen zu erlassen.
    Für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen bei der Verwaltung des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts, beim Bundespräsidialamt, beim Bundeskanzleramt, beim Auswärtigen Amt, bei der Bundesverkehrsverwaltung und bei der Deutschen Bundespost verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren