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    DE - Landesrecht Berlin

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 1. Oktober 1971

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
    über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
    für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
    Vom 1. Oktober 1971
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 1. Oktober 197120.10.1971
    Eingangsformel20.10.1971
    Auf Grund des Artikels II Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
    vom 16. Juli 1971 (GVBl. S. 1217) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
    Abkommen nach seinem Artikel 14 Abs. 3 Satz 1
    für Berlin am 9. August 1971 in Kraft getreten ist.
    Die Berliner Ratifikationsurkunde ist dem Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz am 9. August 1971 zugegangen.
    Berlin, den 1. Oktober 1971
    Der Senator für Gesundheit und Umweltschutz
    Wolters
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