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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 Vom 25. November 1992

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste
    der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
    vom 13. Dezember 1991
    Vom 25. November 1992
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 vom 25. November 199206.12.1992
    Eingangsformel06.12.1992
    § 106.12.1992
    § 206.12.1992
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem Staatsvertrag zur Auflösung der Akademie der Künste
    der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. Der
    Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der
    Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Diepgen
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