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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz Vom 3. Juli 2019

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz Vom 3. Juli 2019
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz vom 3. Juli 201914.07.2019
    Eingangsformel14.07.2019
    Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag14.07.2019
    Artikel 2 - Inkrafttreten14.07.2019
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

    (1) Dem am 26. März 2019 in Potsdam und am 4. April 2019 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    Artikel 2 Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Berlin, den 3. Juli 2019
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister Michael Müller
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