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    DE - Landesrecht Berlin

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz vom 26. März und 4. April 2019 Vom 24. Oktober 2019

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg
    über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz vom 26. März und 4. April 2019
    Vom 24. Oktober 2019
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz vom 26. März und 4. April 2019 vom 24. Oktober 201910.11.2019
    Eingangsformel10.11.2019
    Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz
    vom 3. Juli 2019 (GVBl. S. 448) wird bekannt gegeben, dass der
    Staatsvertrag nach seinem Artikel 4
    am 11. September 2019 in Kraft getreten ist.
    Berlin, den 24. Oktober 2019
    Senatsverwaltung für Inneres und Sport
    Andreas Geisel
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