BergBehStVtrG BE 2006
    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten Vom 26. Juli 2006

    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten Vom 26. Juli 2006
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten vom 26. Juli 200601.11.2006
    Eingangsformel01.11.2006
    § 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag09.08.2006
    § 2 - Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes01.11.2006
    § 3 - Inkrafttreten01.11.2006
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

    (1) Dem am 17. März 2006 in Potsdam und am 23. März 2006 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    § 2 Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

    [Änderungsanweisung zur Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl. S. 878) geändert worden ist.]

    § 3 Inkrafttreten

    (1) § 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    *
    Berlin, den 26. Juli 2006
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Martina Michels Vizepräsidentin
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Harald Wolf Bürgermeister
    Fußnoten
    *)
    Entsprechend der Bekanntmachung vom 6. November 2006 (GVBl. S. 1071) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 5 am 01.11.2006 in Kraft.
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