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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag Vom 18. Juli 1995

    Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg
    über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes
    (Neugliederungs-Vertrag)
    und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern
    Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
    Vom 18. Juli 1995
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag vom 18. Juli 199530.07.1995
    Eingangsformel30.07.1995
    § 130.07.1995
    § 230.07.1995
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem am 27. April 1995 unterzeichneten
    Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag)
    und dem am 27. April 1995 unterzeichneten
    Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
    wird zugestimmt. Die Staatsverträge werden als Anlagen 1 und 2 zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 60 in Kraft tritt, und der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 23 in Kraft tritt, sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Christine Bergmann
    Bürgermeisterin
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