BerlBrexitÜG
    DE - Landesrecht Berlin

    Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 20. März 2019

    Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 20. März 2019
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) vom 20. März 201901.02.2020
    Eingangsformel01.02.2020
    § 1 - Übergangsregelung01.02.2020
    § 2 - Ausnahmen01.02.2020
    § 3 - Inkrafttreten01.02.2020
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1 Übergangsregelung

    Während des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126 und Artikel 132 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gilt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

    § 2 Ausnahmen

    Auf die Bestimmungen des Landesrechts, welche die in Artikel 127 Absatz 1, 4, 5 und 7 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genannten Ausnahmen umsetzen oder durchführen, findet § 1 keine Anwendung.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Die für Europa zuständige Senatsverwaltung gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt.
    *
    Berlin, den 20. März 2019
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Ralf Wieland
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Michael Müller
    Fußnoten
    *)
    [Red. Anm.: Entsprechend der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) vom 12.02.2020 (GVBl. S. 68) wird gemäß § 3 Satz 2 des Berliner Brexit-Übergangsgesetzes bekannt gegeben: Dass das von dem Abgeordnetenhaus - 18. Wahlperiode - in der 38. Sitzung am 7. März 2019 beschlossene Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.]
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