Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung
    DE - Landesrecht Bayern

    Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung

    1.  Rechtsgrundlage

    Auf Grund von § 3 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Satz 1 der Bestattungsverordnung (BestV) vom 1. März 2001 (GVBl. S. 92, 190, BayRS 2127-1-1-G), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 11. März 2021 (GVBl. S. 138) geändert worden ist, werden in der Anlage die Muster für die Todesbescheinigung, die vorläufige Todesbescheinigung, den Obduktionsschein, und den Leichenpass bekannt gemacht.

    2.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

    ¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft. ²Mit Ablauf des 30. Juni 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz über Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung vom 6. April 2001 (AllMBl. S. 172) außer Kraft. ³Die bisherigen Muster nach der in Satz 2 genannten Bekanntmachung dürfen noch bis zum 31. Dezember 2021 verwendet werden.
    Dr. Winfried Brechmann
    Ministerialdirektor

    Anlagen 

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