[Bekanntmachung:] Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestands der Bundesfernstraßen; Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)
    DE - Landesrecht Bayern

    [Bekanntmachung:] Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestands der Bundesfernstraßen; Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)

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    1.  Allgemeines

    ¹Die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom 26. Mai 2011 lediglich zur probeweisen Anwendung bekannt gegeben. ²Deshalb waren zur Umsetzung viele verwaltungsinterne Vorgaben notwendig, weshalb die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Rundschreiben vom 26. Mai 2011 nicht mit Bekanntmachung eingeführt hat. ³Inzwischen liegen umfangreiche Erfahrungen mit der Nachrechnung von Brücken sowie der Anwendung der Richtlinie selbst vor. ⁴Deshalb führt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr jetzt die Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – zusammen mit der 1.  Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 04/2015 – mit dieser Bekanntmachung ein.

    2.  Anwendung

    ¹Die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011 – wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom 26. Mai 2011 (Az. StB 17/7192.70/23-1425389) bekannt gegeben. ²Die 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 04/2015 – wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom 29. April 2015 (Az. StB 17/7192.70/23-2408274) bekannt gegeben. ³Wie im Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. April 2015 dargestellt, wird die ursprüngliche Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – durch die 1. Ergänzung – Ausgabe 04/2015 – teilweise angepasst oder ersetzt. ⁴Die Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – ist in Verbindung mit der 1. Ergänzung – Ausgabe 04/2015 – im Interesse eines durchgehend leistungsfähigen Straßennetzes und eines einheitlichen Sicherheitsniveaus im staatlichen Zuständigkeitsbereich anzuwenden.

    3.  Bezugsmöglichkeit

    ¹Die Bereitstellung der Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 –, der 1. Ergänzung – Ausgabe 04/2015 –, des Rundschreibens vom 26. Mai 2011 sowie des Rundschreibens vom 29. April 2015 erfolgt ausschließlich digital über das Internet. ²Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de > Brücken- und Ingenieurbau > Publikationen > Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf BEM-ING.
    Helmut Schütz
    Ministerialdirektor
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