Prüfungsordnung des Sozialministeriums über die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Rahmen der Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungsordnung-Sozialversicherungsfachangestellte - PO-Sofa) Vom 10. Dezember 2015
ABSCHNITT 1 Prüfungsausschüsse
§ 1 Errichtung
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung, Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Geschäftsführung
§ 6 Verschwiegenheit
ABSCHNITT 2 Vorbereitung der Abschlussprüfung
§ 7 Prüfungstermin und Prüfungsort der Abschlussprüfung
§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
§ 10 Anmeldung zur Abschlussprüfung
§ 11 Entscheidung über die Zulassung
§ 12 Zuordnung der Prüflinge
ABSCHNITT 3 Durchführung der Abschlussprüfung
§ 13 Ziel der Abschlussprüfung
§ 14 Gegenstand und Gliederung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
§ 15 Gegenstand und Gliederung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
§ 16 Gegenstand und Gliederung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
ABSCHNITT 4 Vorbereitung der Zwischenprüfung
§ 17 Prüfungstermin und Prüfungsort der Zwischenprüfung
§ 18 Anmeldung und Einladung zur Zwischenprüfung
ABSCHNITT 5 Durchführung der Zwischenprüfung
§ 19 Ziel der Zwischenprüfung
§ 20 Gegenstand und Gliederung der Zwischenprüfung
ABSCHNITT 6 Allgemeine Bestimmungen für Abschluss- und Zwischenprüfung
§ 21 Erleichterung für Menschen mit Behinderungen
§ 22 Prüfungsaufgaben
§ 23 Nichtöffentlichkeit
§ 24 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
§ 25 Ausweispflicht und Belehrung
§ 26 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 27 Beeinträchtigungen während der Prüfung
§ 28 Rücktritt, Nichtteilnahme
ABSCHNITT 7 Bewertung, Feststellung und Beurkundung der Prüfungsergebnisse
§ 29 Bewertungsschlüssel
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Note |
Punkte |
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sehr gut |
100 bis |
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gut |
unter 87,5 |
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befriedigend |
unter 75 |
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ausreichend |
unter 62,5 |
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mangelhaft |
unter 50 |
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ungenügend |
unter 25 |
§ 30 Bewertungsverfahren
§ 31 Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung
§ 32 Ergänzungsprüfung
§ 33 Feststellen des Prüfungsergebnisses der Abschlussprüfung
§ 34 Prüfungszeugnis
§ 35 Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
§ 36 Wiederholungsprüfung
§ 37 Prüfungsbescheinigung
ABSCHNITT 8 Schlussbestimmungen
§ 38 Prüfungsunterlagen
§ 39 Übergangsregelung
§ 40 Inkrafttreten
STUTTGART, den 10. Dezember 2015 |
LÄMMLE |