FVG§ 2Abs2u3V BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 7. Dezember 1998

    § 1

    Die in §§ 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 Abs. 3 Satz 1
    des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf das Finanzministerium übertragen.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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