GBEinsSt6V BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 20. Mai 2019

    Artikel 1

    Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Bahlingen am Kaiserstuhl, Eisingen und Reute werden aufgehoben.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

    STUTTGART, den 20. Mai 2019

    WOLF

    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren