GBEinsSt15V BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 29. November 2022

    § 1 Aufhebung

    Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Blumberg und bei den Gemeinden Bad Bellingen, Hausen am Bussen, Ketsch, Neenstetten, Neukirch, Öllingen sowie Unterwachingen werden aufgehoben.

    § 2 Einrichtung

    Bei den Gemeinden Nußloch und Spiegelberg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren