GBEinsSt14V BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 26. April 2022

    § 1 Aufhebung

    Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Reutlingen und bei den Gemeinden Ingoldingen, Karlsdorf-Neuthard sowie Teningen werden aufgehoben.

    § 2 Einrichtung

    Bei der Gemeinde Spraitbach wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
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