KMKSchulZustV BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Kultusministeriums über die Übertragung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer schulischer Berufsqualifikationen auf das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-ZuständigkeitsVO - schulische Bildungsabschlüsse) Vom 28. Juli 2014

    § 1 Zuständigkeitsübertragung

    Die Aufgaben der zuständigen Stelle in Bezug auf die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit nicht reglementierten landesrechtlich geregelten schulischen Berufsaus- und Weiterbildungsabschlüssen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg werden für die schulischen Berufsaus- und Weiterbildungsabschlüsse im fachaufsichtlichen Bereich des Kultusministeriums auf die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland übertragen; ausgenommen hiervon ist die Durchführung sonstiger Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bei fehlenden Nachweisen nach § 14
    BQFG-BW.

    § 2 Verwaltungsvereinbarung

    Einzelheiten der Zuständigkeitsübertragung regelt das Kultusministerium durch Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

    STUTTGART, den 28. Juli 2014

    STOCH

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