Vorherige Seite
    Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (415.23)
    1 - 26 - 7
    Nächste Seite
    CH - ZH
    415.23 d. die Anforderungen an ein Habilitationsgesuch, e. die Zulassung von andernorts be reits eingereich ten Habilitations schriften, f. die Bestellung der Gutachteri nnen und Gutachter sowie das Verfah ren der Begutachtung, g. die Rückgabe von Habilitationsschr iften zur Behebung von leichten Mängeln, h. die Wiederholung mündliche r Habilitations leistungen, i. die Pflicht zur Publikation der Ha bilitationsschrift sowie die Anzahl von allfälligen Pflichtexemplaren, j. die Modalitäten der Umhabilitierung, k. die fakultätsinterne Zuständigkeit für Entscheide und Anträge im Zusammenhang mit dem Habilita tionsverfahren und dem Entzug der Venia Legendi.
    3 Die Habilitationsordnungen der Fakultäten unterli egen der Geneh migung durch die Erweiter te Universitätsleitung.
    Übergangs
    -
    bestimmung

    § 28.

    Die unmittelbar anwendbaren Be stimmungen dieser Verord nung gelten für diejenigen Habilita tionsverfahren, die nach dem Inkraft treten dieser Verordnung eröffnet werden.
    1 OS 75, 155 ; Begründung siehe ABl 2020-01-10 .
    2 Inkrafttreten: 1. April 2020.
    3 LS 175.2 .
    4 LS 415.11 .
    5 LS 415.111 .
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren