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    DE - Deutsches Bundesrecht
    3.1raumluftabhängige Feuerstätte einmal im
    Kalenderjahr
    3.2raumluftunabhängige Feuerstätte einmal in
    jedem zweiten Kalenderjahr
    3.3raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck einmal in
    jedem zweiten Kalenderjahr
    3.4Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, ortsfester Verbrennungsmotor und Brennstoffzellenheizgerät einmal in
    jedem zweiten Kalenderjahr
    3.5Anlage nach 3.2 oder 3.3 mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses einmal in
    jedem dritten Kalenderjahr

    Anlage 2 (zu § 5)

    (Fundstelle: BGBl. I 2013, 762 - 772;
    bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
    Formblatt
       
      
      Datum des Feuerstättenbescheides:
      
      Objektnummer laut Feuerstättenbescheid:
         
     Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in)  Liegenschaft: 
         
    Formblatt zum Nachweis
    der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
    (§ 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes – SchfHwG – vom 26. November 2008* , BGBl. I S. 2242)
    Folgende Anlagen sind nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) jeweils an dem angegebenen Datum gekehrt, überprüft oder überwacht worden:
     Laut FeuerstättenbescheidDatum der
    Arbeits-
    ausführung
    Mängel
    vorhanden
    ja/nein
    Änderungsmitteilung/Mängelart/
    Bemerkungen
    (ggf. Verweis auf gesondertes Blatt)
    Nr.Anlage
    (Art/Standort oder Verweis auf Anhang)
         
         
         
         
    Name und Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDie Schornsteinfegerarbeiten sind entsprechend dem Feuerstättenbescheid ordnungsgemäß durchgeführt worden.
    Handwerkskammer, bei der der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist bzw. bei der die Anzeige nach § 9 EU/EWR-Handwerk-Verordnung erstattet wurde:

       Datum     Unterschrift des ausführenden Schornsteinfegers


    Ausführende(r) Schornsteinfeger(in) (in Druckbuchstaben):
     
    Gasförmige Brennstoffe
    Markierungen
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