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    Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege
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    DE - Landesrecht Bremen

    Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege

    Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege

    Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege

    Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.06.2011 (Brem.ABl. 2011 S. 611)
    1.Rechtsgrundlage
    2.Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
    2.1Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung
    2.2Erstausstattung mit Bekleidung
    2.3Erstausstattung in Bereitschafts-/Übergangspflege
    3.Laufende Leistungen für Pflegekinder
    3.1Materielle Aufwendungen
    3.1.1Vollzeitpflege
    3.1.2Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/Übergangspflegestelle
    3.2Kosten der Erziehung
    3.2.1Vollzeitpflege
    3.2.2Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/Übergangspflegestelle
    3.2.3Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
    4.Unfallversicherung der Pflegepersonen
    5.Altersvorsorge der Pflegepersonen
    5.1Personenkreis
    5.2Angemessener Beitrag
    5.3Angemessene Form der Altersabsicherung
    6.Inkrafttreten
    7.Anlagen
    Markierungen
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